Startseite > Portfolio > Wir schützen Sie vor > Kriminellen Handlungen > Fallbeispiel
Fallbeispiel

Problem & Ausgangssituation

In 17 Filialen eines großen deutschen Elektro-Discounters gab es Einbrüche über die gesamte Republik, die jeweils nach dem gleichen Muster abliefen. Die Täter brachen nachts über die Plastik-Oberlichten der Märkte ein, entwendeten auf Palletten gestapelte Laptops, Digitalkameras und Handys und verschwanden wieder unbemerkt. Der Schaden belief sich insgesamt auf 290.000,- Euro. Obwohl die Türen und Fenster sowie Teile der Verkaufsfläche mit Bewegungsmeldern ausgestattet waren, gab es nie Alarm, weil die Täter jeweils nur dort Waren entwendeten, wo keine technische Überwachung stattfand.

Corporate Trust wurde beauftragt, präventive Maßnahmen zu erarbeiten, damit zukünftig solche Diebstähle vermieden werden konnten.

Analyse & Feststellung

Eine Auswertung der Diebstähle ergab, dass die Täter jeden Elektro-Markt vorher ausgekundschaftet hatten und daher genau über die technischen Überwachungseinrichtungen informiert waren. Die Bewegungsmelder zeigten durch eine kleine rote Lampe deutlich an, wenn eine Person detektiert wurde. So konnten die Täter ihre nächtlichen Diebstähle vorbereiten und genau planen, wo sie einsteigen und bis zu welchem Stapel sie unbemerkt die Geräte stehlen konnten. Darüber hinaus wurde ersichtlich, dass in fast der Hälfte aller Fälle schlecht gesicherte Feuer-Leitern oder leicht besteigbare Vordächer genutzt wurden, um auf die Gebäude zu gelangen.

Handlung & Erfolg

Corporate Trust erstellte für die gesamte Elektrohandelskette ein Objektschutzkonzept, dass die Sicherheit vor solchen Einbrüchen gewährleistete. Dazu wurde speziell auf die Sicherung entsprechender Aufstiegshilfen und die Installation umfassender Raumüberwachungsmaßnahmen geachtet. Außerdem wurde ein Online-Training für die Mitarbeiter entwickelt, dass sie befähigte, Ausspähversuche in den Märkten frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse aus der umfangreichen Auswertung aller Einbrüche wurden auch mit den einzelnen Polizeidienststellen besprochen. Bei den Behörden war bis dahin noch nicht erkannt worden, dass es sich um jeweils den gleichen Modus Operandi handelte. Dies führte zu einem Sammelverfahren bei einer zentralen Staatsanwaltschaft und einer konzertierten Fahndung nach den Tätern.

Interessantes